in Umsetzung

Energieeinsparung: Städtische Gebäude prüfen

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.4
Durchschnitt: 1,40 (105mal bewertet)

Alle öffentlichen Gbäude der Stadt sollen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden, wo und wie sich Energie einsparen lässt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Wir führen immer solche Untersuchungen durch bevor Maßnahmen zur Sanierung der Gebäude geplant werden. Es ist uns in diesem Jahr gelungen Fördergelder des Bundesumweltministeriums zu erhalten, um genau diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Mit diesen Fördermitteln wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für 7 Trierer Schulobjekte mit insgesamt 58.000 m² Brutto-Geschossfläche finanziert. Zug um Zug soll dies in den kommenden Jahren auch für die übrigen Gebäude realisiert werden.

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung erfolgt bereits Zug um Zug.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entsprechend diesem Vorschlag wurden und werden Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude geplant. Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Bereitstellung öffentlicher Flächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2293
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.387755
Durchschnitt: 1,39 (98mal bewertet)

Die Stadt Trier sollte mehr Dachflächen öffentlicher Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude, etc. für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Diese sollen als Bürgerkraftwerke angelegt werden, was der Stadt die Investitionskosten erspart.

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Verwaltungshinweis für den Rat

Um diesem Ziel, der Bereitstellung öffentlicher Dachflächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen näher zu kommen, steht die Verwaltung bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21). Zu unser beider Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches
  • Alter der vorhandenen Dachhaut
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt
  • oder ungünstige Ausrichtung des Daches

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Idee der Bürgerkraftwerke, da dies der Stadt die Investitionskosten erspart und dadurch dann auch der enge Investitionsrahmen der Stadt nicht weiter eingeschnürt wird.

Der Viehmarkt und der Wochenmarkt

von: Weinbergspfirsich; 15.10.2009; Nummer: 2612
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.33721
Durchschnitt: 1,34 (86mal bewertet)

Der Wochenmarkt sollte auch samstags auf dem Viehmarkt stattfinden:

Zum einen besteht diese Nachfrage auf Seiten der BürgerInnen, z.B. bei Berufstätigen, die auswärts arbeiten und deshalb während der Woche das Angebot nicht nutzen können.

Zum anderen würde dies den leider architektonisch u. städtebaulich in Teilen (Sparkassen- u. Provinzialbau!) missratenen Viehmarkt beleben - vielleicht auch in Hinsicht historisches "Forum".

Hier liessen sich auch weitere Aktivitäten verwirklichen (als Beispiel sei hier der Mainzer Wochenmarkt mit seinem Markt-Frühstück genannt).

Darüber hinaus würde dieser Samstag-Wochenmarkt mit entsprechenden Rahmenbedindungen  m.E. auch auf das gesamte Trier als Einkaufs- und Kulturzentrum ausstrahlen.

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 die Änderung der "Satzung über Märkte und Messen in der Stadt Trier" beschlossen. Die Satzungsänderung sieht u.a. vor, dass zukünftig dienstags, freitags und samstags Wochenmärkte stattfinden können. Die nach der Gewerbeordnung anzuhörenden Wirtschaftskreise sind vom Fachamt mittlerweile angehört worden. Die IHK zieht in Zweifel, dass die Delegation zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch das zuständige Ministerium auf die Kommunen erfolgt sei. Das Fachamt hat zwischenzeitlich eine diesbezügliche Anfrage an das Ministerium gerichtet. Die Antwort des Ministerium steht derzeit noch aus

Ergebnis des Rates

Ein ähnlicher Vorschlag  wird am 17.12.09 im Stadtrat beraten

Verwaltungshinweis für den Rat

Diese Überlegung war bereits im Jahr 2007 und 2008 Gegenstand einer Umfrage unter den Marktstandsbeschickern. Nach Auswertung dieser Umfrage mussten wir feststellen, dass die etablierten Marktstandsbetreiber auf dem Viehmarkt kein großes Interesse an einer Ausdehnung bzw. Verlegung des Marktgeschehens auf den Samstag haben.

Ein Teil der Markstandsbetreiber, insbesondere die ortsansässigen  Anbieter aus Euren und Zewen, sind nach wie vor Selbstvermarkter, die erstlinig eigene Produkte auf dem Wochenmarkt vorhalten. Bedingt durch deren Anwesenheit auf dem Wochenmarkt am Freitag ist es für sie zeitlich nicht möglich, die Teilnahme an einem weiteren Markttag, z. B. an dem von uns bereits früher als zusätzlichen Markttag ins Gespräch gebrachten Samstagvormittag, vorzubereiten.

Die Einrichtung eines weiteren Markttages wäre nur mit auswärtigen Händlern – ohne Beteiligung der Selbstvermarkter aus Trier – möglich. Dies wäre unseres Erachtens jedoch keine glückliche Lösung.

Eine mögliche Lösung wäre jedoch die Etablierung eines Gourmet- und Gemischtwarenmarktes. Hierfür müssten die Voraussetzung durch Änderung der Marktsatzung geschaffen werden.

Im übrigen haben die Marktleute in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ihrer Einschätzung nach kein Bedarf für einen weiteren zusätzlichen Wochenmarkttag in Trier besteht; diese Auffassung werde fast von allen Marktstandsbetreibern geteilt. An dem freitags stattfindenden Markt will man allerdings unbedingt festhalten.

Stadtrat

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2616
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.276315
Durchschnitt: 1,28 (76mal bewertet)

Der Stadtrat möge ein Monitoring-System einführen, um den Stand der Bearbeitung seiner Beschlüsse regelmässig überprüfen zu können. Das System sollte Online auch von interessierten Bürgern eingesehen werden können

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Seit Mitte Januar 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger online umfassende Informationen über die Arbeit kommunalpolitischer Gremien wie Stadtrat, Ausschüsse und Ortsbeiräte abrufen. Das bisher nur verwaltungsintern und von den Kommunalpolitikern genutzte Informationssystem "Allris" ist jetzt allgemein zugänglich. Abrufbar sind Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentliche Vorlagen und Niederschriften. Ausgenommen bleiben die Unterlagen für nicht-öffentliche Sitzungen. Die neue Online-Plattform kann unter der Adresse: https://info.trier.de aufgerufen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit dem Jahre 2003 ist bei der Stadt Trier das System AllrisNet im Einsatz. Nach der Inbetriebnahme der Module Amtsinfo und Ratsinfo laufen zur Zeit die letzten Vorbereitungen für die Freigabe des dritten Moduls „Bürgerinfo“.

Damit ermöglichst die Stadt Trier den Bürgern den Zugriff auf das  „Ratsinformationssystem für die Bürger“. Somit können sich die BürgerInnen dann über die Arbeit des Rates und der Gremien informieren. Sie können so über den Sitzungskalender die Sitzungstermine erfahren, sich mit Hilfe der Sitzungsunterlagen (nur öffentliche Unterlagen) umfassend über den Stand der laufenden Anträge, Anfragen, öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse informieren sowie über eine Textrecherche in den Sitzungsunterlagen aller Gremien nach Begriffen suchen.

Ampelschaltungen für Fußgänger ändern

von: Internette; 30.09.2009; Nummer: 2318
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.201835
Durchschnitt: 1,20 (109mal bewertet)

Die Wartezeiten an den Fußgängerampeln sind unerträglich lange. Die Grünphasen für Fußgänger sind dann aber viel zu kurz. Außerdem sollten die Ampeln unbedingt so geschaltet werden, dass die Fußgängerampel niemals gleichzeitig mit einer Autoampel auf grün steht.

Beispiele: Ecke Friedrich-Wilhelm-Straße und Südallee, welche von vielen Schulkindern frequentiert wird und Ecke Neustraße/Kaiserstraße. Das Überqueren der Ampeln dort ist oft lebensgefährlich, vor allem, weil die Ampel in der Neustraße/Kaiserstraße nach 3 Sekunden wieder rot wird und die Autofahrer sich dann im Recht fühlen und Gas geben!

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Zu diesem Vorschlag bitte auch die Anmerkungen zum Vorschlag Nr. 2697 lesen. Prinzipiell sind alle Lichtssiganlanlagen in Trier gemäß der RiLSA (Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen) geschaltet. Die Fußgänger haben sowohl Grün- als auch Schutzzeiten, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Erst nach Ablauf der Schutzzeit springt die Ampel für den KfZ-Verkehr auf Grün. Eine andere Situation ergibt sich im Falle von Rechtsabbiegern bei parallel geschaltetem Fußgänger. Der Fußgänger erhält eine Vorlaufzeit, um die Fahrbahn zu betreten und anschließend erhält die Hauptrichtung ein volles Grünsignal. Dieses bedeutet, dass lediglich in der Hauptrichtung geradeaus ein konfliktfreies Fahren gewährleistet ist. Jeder Abbieger hat entsprechend dem parallel laufenden Fußgänger Vorrang zu gewähren. Dies ist in der StVO festgelegt und betrifft übrigens auch nichtsignalisierte Kreuzungen bzw. Einmündungen. Dies wird leider von einigen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht beachtet. Aus diesem Grund wird die Verwaltung mittels Pressemitteilung und Aufklärungstexten in der Rathauszeitung die klare StVO-Regelungen thematisieren und den Verkehrsteilnehmern verständlich erläutern. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre der hier benannte Vorschlag, Kfz-Verkehr und Fußgängerverkehr stets getrennt zu schalten. Dies bedeutet jedoch einen enormen Zeitverlust mit der Folge, dass die Leistungsfähigkeit der Signalanlagen nicht mehr gegeben wären und der Verkehrsfluss zusammenbricht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Optimierung der Ampelschaltungen für einzelne Verkehrsteilnehmer bedingt immer auch Verschlechterungen für andere Verkehrsarten. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 werden im Jahr 2010 auch grundsätzliche Aussagen zur Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich von Ampeln für verschiedene Verkehrsträger geprüft und auch im Hinblick auf die Auswirkungen im Bereich anderer Verkehrträger untereinander abgewogen werden. Erst nach diesem Schritt ist eine die konkrete Vorgehensweise zur Optimierung bestimmter Ampeln für einzelne Verkehrsteilnehmer festlegbar.

Eine mögliche Einnahmequelle: Kulturabgabe für Gäste

von: Air Force One; 29.09.2009; Nummer: 2311
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.555555
Durchschnitt: 0,56 (108mal bewertet)

Wie wär's mit einer Kulturabgabe, ähnlich wie in Weimar. Da zahlt man pro Gast und Übernachtung einen kleinen Betrag.

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Januar 2010 die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier und auf Eintrittsgelder zu erstellen.

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer. Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Mehreinnahmen

von: Kirsch; 16.10.2009; Nummer: 2649
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.5
Durchschnitt: 0,50 (64mal bewertet)

zu Einnahmen: Eine Besuchergebühr in den Übernachtungspreis einbauen lassen.

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer.

Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.