umgesetzt

faire stadt trier

Bürgervorschlag
von: --sabine; 16.10.2009; Nummer: 2675
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.24719
Durchschnitt: 1,25 (89mal bewertet)

Die Stadt hat per Ratsbeschluss festgelegt, dass der Erwerb von Produkten, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, bei der Vergabe von Aufträgen im Beschaffungswesen zu vermeiden ist. Das im Februar 2009 verabschiedete Gesetz der Bundesregierung erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch die Landesregierung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, den nachhaltigen und verantwortungsbewussten Einkauf durch die öffentliche Hand zu fördern. Aber Trier hat (wie die meisten Kommunen) ein bisher noch kaum genutztes Nachfragepotential an fairen Produkten und Dienstleistungen. Hier kommt der Stadt sowohl eine große Vorbildfunktion als auch eine erstaunliche Marktmacht zu. Eine gesteigerte Nachfrage nach fairen Produkten würde eine Qualifizierung der Angebote, vor allem aber eine gerechtere Handelsbeziehung zu den Ländern des Südens befördern. Sowohl in der öffentlichen Beschaffung als auch im Bildungsbereich "Globales Lernen" möchte ich für ein weiter führendes Engagement plädieren.

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Die Verwaltung setzt sich zukünftig verstärkt für die Förderung des fairen Handels ein. In einem ersten Schritt hat der Rat in seiner Sitzung am 25. März 2010 beschlossen, sich an der weltweiten Kampagne "Fairtrade-Town" zu beteligen und dazu alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Eines der Kriterien, das hierfür erfüllt sein muss, besteht darin, eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die alle erforderlichen Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Steuerungsgruppe soll sich auch mit dem Beschaffungswesen auseinandersetzen, insbesondere mit dem konkreten Umsetzen der umfassend gegebenen rechtlichen Möglichkeiten, soziale, ökologische und faire Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen.

Ergebnis des Rates

Vorschlag wird schrittweise umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Vergabeverfahren werden sowohl die gesetzlichen als auch die weiterführenden Vorgaben - sei es durch Dienstanweisungen oder Ratsbeschlüsse - hinsichtlich der sozialen und ökologischen Kriterien beachtet, sofern es rechtlich zulässig ist. Zum Beispiel werden Produkte, die durch Kinderarbeit erstellt werden, im Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Energieeinsparung: Stadtwerke sollen sparsamere Heizungspumpen fördern

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2414
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.82558
Durchschnitt: 0,83 (86mal bewertet)

Die Stadtwerke sollen ein Programm auflegen, um private Hauseigentümer zur Installation von drehzahlgesteuerten Heizungspumpen anzuregen. Die Eigentümer sollen zur Finanzierung 5 Jahre nach der Installation die anteiligen Heizkosten des Installationsjahres bezahlen, anschliessend profitieren sie selbst von der Einsparung.

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Die Stadtwerke Trier haben im Januar 2010 ein Programm im Sinne dieses Vorschlages in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk aufgelegt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke Trier.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Umsetzung dieses Vorschlages wird derzeit bei den Stadtwerken vorbereitet – unabhängig vom Vorschlag selbst – der geplante Start ist auf den 01.01.2010 terminiert.

Die Stadtwerke Trier beabsichtigen im Sinne diese Vorschlages zwei Eigenentwicklungen, nämlich

  • Elektronische Heizungspumpe
  • Hocheffizienzheizungspumpe

in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk zukünftig dauerhaft anzubieten. Die Produkte sind so aufgebaut und entwickelt, dass eine KfW-Förderung für den Kunden nutzbar ist.

Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke, die die aus dem gebundenen Einkauf generierten Preisvorteile  zum Nutzen des Kunden einsetzen. Eine Amortisation für den Kunden ergibt sich je nach örtlicher Begebenheit unterschiedlich –  zwischen 2 und 5 Jahren. Eine Information bzw. Werbung zu diesem neuen Projekt werden die Stadtwerke gemeinsam mit Marktpartnern betreiben.

 

Projektbezogene Spenden, Bürgerkredite etc.

von: schnuppi2000; 29.09.2009; Nummer: 2297
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.685715
Durchschnitt: 0,69 (70mal bewertet)

Offensichtlich ist die Finanzlage der Stadt kurzfristig nicht in den Griff zu bekommen und eigentlich muss die Stadt sich erst einmal massiv entschulden bevor Sie wieder Projekte welcher Art auch immer in Angriff nehmen kann. Das wissen wir alle und wir sind uns auch bewusst, dass kleinere Brötchen (oder auch Theater) gebacken werden müssen. Trotzdem liegt vielen Mitbürgern das eine oder andere Projekt sehr am Herzen und wir sind in aller Regel auch bereit uns in diesen zu engagieren, sei es ehrenamtlich oder sogar durch finanzielle Unterstützung. Der Förderverein Südbad Trier e.V. ist ein gutes Beispiel dafür. Allerdings erwarten wir dann auch ein unmittelbares Mitspracherecht. Mein Vorschlag ist die Gründung von Ortsvereinen oder Projektvereinen, die möglichst gemeinnützig sind (um die Steuervorteile mitzunehmen) und in denen sich Bürger, Firmen, Sponsoren, Mäzene usw. mit ihrer Kraft, Zeit, Know-how und natürlich ihrem Geld engagieren können.

Status der Umsetzung

umgesetzt

Ergebnis des Rates

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden wird vom Stadtrat ausdrücklich begrüßt und ist jederzeit möglich. Darüber hinaus hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden ist von der Stadt Trier jederzeit möglich. Für den Ausbau dieser Möglichkeit wäre ein Konzept zu entwickeln.

Die Einflussmöglichkeiten des Spenders ergeben sich durch die Erklärung des Spendenzweckes. Auf der Seite der Stadt Trier ist im Falle der gedachten Spendenannahme lediglich das formalisierte Verfahren zur Annahme von Zuwendungen nach § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.

Bezüglich des Teilvorschlages "Bürgerkredit" darf auf den separaten Vorschlag "Bürgerkredit" verwiesen werden. Die Vorschläge sind nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar. Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. In Bezug auf die Fördervereine darf auf vorhandenen vielschichtigen und zweckorientierten Fördervereine, aber auch Bürgervereine verwiesen werden.

Grundsteuer

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.256755
Durchschnitt: 0,26 (74mal bewertet)

Die Grundsteuer als einzige Steuer, über die die Stadt voll verfügen kann, soll leicht angehoben werden. Der Ertrag soll zunächst der Konsolidierung des städtischen Haushalts dienen

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Trier für das Haushaltsjahr 2010 den Hebesatz der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. angehoben. Sobald die Haushaltssatzung 2010 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung, und damit die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Kraft treten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Oberbürgermeister hat im Rahmen der Einbringung des Entwurfes der Haushaltsplanung 2010 dem Stadtrat eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung über den Haushalt 2010.